AGB
1. Anwendungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Auftraggeberin und naae design gmbh. Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrags. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit steht dieser Text im generischen Feminin. Es sind immer Personen jeden Geschlechtes gemeint.
1.2
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für den Abschluss und die Abwicklung von Aufträgen im Bereich Visuelle Kommunikation. Mit der Unterzeichnung der AGB durch die Auftraggeberin gelten sie als akzeptiert, soern nicht ein ausdrücklicher schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Die AGB gelten ebenso für ergänzende mündliche wie auch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.
2. Leistungen
2.1
naae design gmbh erbringt Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation wie folgt: Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwurf, Detailgestaltung und Ausführung, Rea
lisation und Produktionsüberwachung.
2.2
naae design gmbh erbringt die Leistung persönlich oder unter Einsatz sorgfältig ausgewählter und gut instruierter Mitarbeitender.
2.3
Es können auch Dritte zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Die Auftraggeberin wird über deren Einsatz informiert. naae design gmbh bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
3. Angebot
3.1
Die Offerte wird gestützt auf die Anfrage der Auftraggeberin erstellt. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zu vollständigen und richtigen Angaben.
3.2
naae design gmbh unterbreitet der Auftraggeberin eine schriftliche Offerte
(als PDF-Datei), welche die Art und den Umfang der angebotenen Arbeiten sowie den Richtpreis oder den Stundensatz festhält.
3.3
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Auftraggeberin die AGB (inkl. Offertennummer) rechtskräftig unterschreibt und ein Exemplar an naae design gmbh zurücksendet. Der Vertrag wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.4
Die Offerte gilt für höchstens 1 Monat ab Empfang durch die Auftraggeberin. naae design gmbh kann die Offerte bis zum Eintreffen der unterschriebenen Offerte jederzeit zurückziehen.
4. Leistungsänderungen
4.1
Die Parteien können jederzeit schriftlich eine xLeistungsänderung beantragen. Die andere Partei teilt innert 10 Werktagen mit, ob die Änderung möglich ist.
4.2
Bei einer von der Auftraggeberin ge
wünschten Änderung teilt naae design gmbh innert gleicher Frist mit, welche Auswirkungen dies auf die Vergütung hat.
4.3
Änderungen am Leistungsumfang und an der Vergütung müssen zwischen den Parteien schriftlich festgehalten werden.
5. Änderungen, Widerruf, Kündigung
5.1
Ist der Vertrag unbefristet abgeschlossen, kann er unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat von beiden Parteien ge
kündigt werden.
5.2
Wird der Vertrag von der Auftraggeberin
ganz oder teilweise vorzeitig gekündigt, hat naae design gmbh bei Vereinbarung von Richtpreishonoraren folgende An
sprüche:
Bei Kündigung in der Planungsphase 1/3 des Honorars;
Bei Kündigung nach Genehmigung des Layouts, aber vor der Abgabe 2/3 des Honorars;
Bei Kündigung in der Umsetzungs- oder Produktionsphase das ganze Honorar.
5.3
Bei einer Entschädigung nach Zeitaufwand sind der entsprechende Aufwand sowie das eingesetzte Material von
der Auftraggeberin vollständig zu entschädigen.
5.4
Für den durch vorzeitigen Widerruf oder Kündigung des Vertrages entstandenen Schaden sind die Parteien schadenersatzpflichtig.
5.5
Das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Eintritt von Ereignissen, welche die Fortsetzung des Vertrages für die kündigende Partei unzumutbar machen, so insbesondere die dauernde bzw. wiederholte Verletzung wesentlicher Vertragsvorschriften;
Die amtliche Publikation der Konkurseröffnung oder der Nachlassstundung über eine Partei.
6. Honorar
6.1
Das Honorar kann als Richtpreis oder nach Zeitaufwand festgelegt werden und ist in der Offerte geregelt. Alle Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. naae design gmbh verrechnet mit dem folgenden Stundensatz: CHF 140/h.
6.2
Sofern nicht anders vereinbart, ist das Erstgespräch (in der Regel 1h) zwischen naae design gmbh und der Auftraggeberin kostenfrei. Jedes weitere Treffen und zusätzliche Aufwendungen für die Offertstellung sind kostenpflichtig und werden zum allgemeinen Stundensatz verrechnet.
6.3
Die Offerte enthält die Anzahl der Korrekturläufe. Zusätzliche zu den in der Offerte festgelegten Korrekturen werden mit dem allgemeinen Stundensatz verrechnet.
7. Urheberrechte (insbesondere Nutzungsrechte)
7.1
Sämtliche Urheberrechte gemäss URG an allen von naae design gmbh realisierten Werke bleiben bei naae design gmbh, ausser die Nutzungsrechte gemäss nachstehender Ziffer 7.3. Das Werk bleibt im Eigentum von naae design gmbh. Dies gilt insbesondere auch für Vorstudien, Vorarbeiten, Konzepte, Muster und Prototypen.
7.2
Ohne Einverständniserklärung von naae design gmbh ist die Auftraggeberin
nicht berechtigt, Änderungen an den von naae design gmbh geschaffenen Werken vorzunehmen.
7.3
Der Nutzungsumfang der durch naae design gmbh geschaffenen Werke ergibt sich aus dem mit der Auftraggeberin vereinbarten vertraglichen Regelungen und dem Vertragszweck. Die Auftraggeberin muss sich insbesondere an den beim Vertragsabschluss festgelegten inhaltlichen, zeitlichen und örtlichen Rahmen halten. Wurde diesbezüglich nichts vereinbart, so bezieht sich die Nutzung auf die einmalige Verwendung.
Für jede ausservertragliche Nutzung
hat die Auftraggeberin eine schriftliche Bewilligung von naae design gmbh einzuholen und die zusätzliche Nutzung ist zu entschädigen.
7.4
naae design gmbh hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann, wie und unter welcher Urheberbezeichnung das eigene Werk erstmals veröffentlicht werden soll.
7.5
Die Originaldaten gehören naae design gmbh und werden grundsätzlich der Auftraggeberin nicht ausgehändigt. Die Auftraggeberin kann aber eingeschränkte Bearbeitungsrechte erhalten, dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit naae design gmbh über Rahmenbedingungen und Kosten.
7.6
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z.B. eine andere Agentur) bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit naae design gmbh über Rahmenbedingungen und Kosten.
7.7
Die Nutzungsrechte (je nach Offerte, z.B. Publikations- und Vervielfältigungsrechte) gehen erst mit der vollumfänglichen Zahlung des Auftrags an die Auftraggeberin über.
7.8
Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt naae design gmbh, eine Konventionalstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. Die Auftraggeberin hat zudem den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
8. Rechte und Pflichten der Auftraggeberin
8.1
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die ihr vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente wie Andrucke, Proofs, Dateien oder Kopien auf Fehler zu prüfen und diese mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen inner
halb von 5 Werktagen zu retournieren. naae design gmbh haftet nicht für von der Auftraggeberin übersehene Fehler. Von telefonisch aufgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Wird auf Kontroll- und
Prüfdokumente (Gut zum Druck) verzichtet, so trägt die Auftraggeberin das volle Risiko.
8.2
Geht nicht innerhalb der genannten Frist von 5 Werktagen eine schriftliche Mängelrüge bei naae design gmbh ein, so gilt das Werk gestützt auf Art. 370 OR als genehmigt.
8.3
Unerhebliche Mängel berechtigen die Auftraggeberin nicht zur Verweigerung der Abnahme. naae design gmbh behebt die gerügten Mängel im Rahmen der Garantieleistungen.
8.4
Bei erheblichen Mängeln wird die Ab
nahme zurückgestellt. naae design gmbh behebt umgehend die festgestellten Mängel und lädt die Auftraggeberin zu einem neuen Abnahmetermin ein.
8.5
Beauftragt die Auftraggeberin naae design gmbh, Werke Dritter abzuändern oder zu bearbeiten, so ist die Auftraggeberin dafür verantwortlich, dass sie über alle dafür erforderlichen Genehmigungen verfügt und der erteilte Auftrag keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt. Andernfalls haftet die Auftraggeberin vollumfänglich für Ansprüche Dritter gegenüber naae design gmbh.
8.6
Versteckte Mängel kann die Auftraggeberin innert einer Garantiefrist von 12 Monaten ab Abnahme noch geltend machen.
8.7
Bei Folgeaufträgen sind die Kosten für Rearchivierung und evtl. Datenkonvertierung aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Software-Updates von der Auftraggeberin zu tragen. naae design gmbh ist von allen Ansprüchen befreit, wenn sich archivierte Daten oder Datenträger aufgrund von technischen oder Software-Entwicklungen nicht mehr rearchivieren oder wiederherstellen lassen. Sollten die genannten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung die Auftraggeberin selbst zu besorgen.
9. Weitere Rechte und Pflichten
9.1
naae design gmbh ist verpflichtet, den angenommenen Auftrag sorgfältig und vertragsgemäss auszuführen.
9.2
Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen als vertraulich, die nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt schon vor Vertragsabschluss und dauert auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an.
9.3
naae design gmbh hat das Recht, sich auf dem Werk der Auftraggeberin als Herstellerin zu vermerken. Vorab einigen sich naae design gmbh und die Auftraggeberin über die Form.
9.4
naae design gmbh ist verpflichtet, alle Unterlagen in Zusammenhang mit der Auftragsausführung nach Auftragsabschluss 1 Jahr aufzubewahren. Nach Ablauf der einjährigen Frist ist naae design
gmbh von der Aufbewahrungspflicht befreit und es besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber der Auftraggeberin.
9.5
naae design gmbh hat Anspruch auf
3 Exemplare von allen durch sie produzierten Arbeiten, darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen. Die Belege sind unaufgefordert naae design gmbh zuzustellen. Bei wertvollen Stücken ist eine angemessene und vorgängig ver
einbarte Anzahl zu überlassen.
10. Haftung
10.1
naae design gmbh gewährleistet, das Werk mit allen zugesicherten Eigenschaften zu übergeben.
10.2
naae design gmbh haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Schädigung. Sie haftet nicht für mittlere oder leichte Fahrlässigkeit.
10.3
naae design gmbh haftet nicht für Schä
den, die durch mangelnde Mitarbeit oder fehlende bzw. mangelhafte Infor
mation der Auftraggeberin oder aufgrund höherer Gewalt entstehen, solange nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
10.4
Die Auftraggeberin haftet vollumfänglich für jede Vertragsverletzung inkl. jede Verletzung der vorliegenden AGB, sofern sie nicht beweisen kann, dass sie keine Schuld trifft.
11. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
11.1
Die Abrechnung erfolgt gestützt auf die Offerte und deren allfällige nachträgliche Änderungen. Falls keine Offerte vorhanden ist und der Vertrag nicht mit speziellen Vereinbarungen zustande gekommen ist (z. B. mündliche Abmachung), wird der Auftrag nach Stundenaufwand verrechnet.
11.2
Die Rechnung wird nach Beendigung des Auftrages der Auftraggeberin zugestellt. Diese ist innert 30 Tagen ab Zustellung und ohne Abzüge zu bezahlen. naae design gmbh kann nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung ausstellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5% ab Fälligkeitsdatum.
11.3
Bei Aufträgen von über CHF 1000 hat naae design gmbh das Recht, von der Auftraggeberin eine Vorzahlung von mindestens 1/3 der Gesamtkosten des Projekts zu verlangen.
11.4
Bei länger dauernden Aufträgen oder Aufträgen von über CHF 3000 hat naae design gmbh das Recht, mehrere Teil
zahlungen des Projekts zu verlangen.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
12.2
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
12.3
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
12.4
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) werden wegbedungen.